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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 - L 22 R 228/23   

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https://dejure.org/2023,37552
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 - L 22 R 228/23 (https://dejure.org/2023,37552)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2023 - L 22 R 228/23 (https://dejure.org/2023,37552)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2023 - L 22 R 228/23 (https://dejure.org/2023,37552)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 149 Abs 5 S 2 SGB 6 vom 16.12.1997, § 254d Abs 2 SGB 6, § 256a SGB 6, § 39 Abs 2 SGB 10, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10
    Rücknahme eines rechtswidrig nicht begünstigenden Bescheides über die Gewährung einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - unterbliebene Aufhebung eines bindenden Vormerkungsbescheides nach Rechtsänderung - Erlass eines rechtmäßigen, auf dem geänderten ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 256 a SGB VI, § 44 SGB X, § 149 SGB VI, § 103 Abs 3 AVG, § 1325 Abs 3 RVO, § 15 FRG, § 17 FRG
    Zugunstenüberprüfung - Überprüfung - Fremdrentengesetz - Vertrauensschutz - Vormerkungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 3/13 R

    Schulausbildung vor Vollendung des 17. Lebensjahres - unterbliebene Korrektur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 - L 22 R 228/23
    Der Kläger verfolgt statthaft sein Begehren mit einer kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG; vgl. dazu BSG, Urteil vom 24.04.2014, B 13 R 3/13 R, RdNr. 13 m.w.N.), wobei die Anfechtungsklage auf Aufhebung der die Überprüfung nach § 44 SGB X ablehnenden Bescheide, die Verpflichtungsklage auf Rücknahme des Bescheides vom 5. April 2006 und der seitdem ergangenen Anpassungsbescheide und die Leistungsklage auf Auszahlung einer höheren Regelaltersrente zielt.

    Der in Abs. 1 nicht ausdrücklich geregelte Anspruch auf eine Rücknahme mit Wirkung für die Zukunft (also für Zeiträume nach seinem Überprüfungsantrag) ergibt sich aus § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB X (BSG, Urteil vom 24.04.2014, B 13 R 3/13 R, RdNr. 14).

    Sie stellt eine spezielle Verfahrensvorschrift des Rentenrechts dar und verdrängt § 48 SGB X (BSG, Urteil vom 24.04.2014, B 13 R 3/13 R, RdNr. 27 m.w.N.); die vereinfachte Aufhebung der festgestellten Daten des Versicherungsverlaufs im Fall nachträglich eingetretener Gesetzesänderungen lässt sie sogar ohne Anhörung nach § 24 SGB X zu.

    Damit regelt die Norm gerade Ausnahmen von der Anwendung vertrauensschützender Vorschriften (BSG, Urteil vom 24.04.2014, B 13 R 3/13 R, RdNr. 27 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 - L 22 R 228/23
    Am 3. Juni 2015 und am 6. August 2015 wandte sich der Kläger unter Bezugnahme auf das Verfahren beim BVerfG zum Az. 1 BvR 713/13 an die Beklagte und bat um Überprüfung seiner Rentenbescheide.

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden im Hinblick auf die Regelungen des Art. 38 RÜG bzw. § 259a Abs. 1 Satz 1 SGB VI unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vom 13. Dezember 2016, 1 BvR 713/13, nicht.

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 - L 22 R 228/23
    Diese "Systementscheidung" des Gesetzgebers wurde vom BVerfG (Urteil vom 28.04.1999, 1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/9) ausdrücklich bestätigt.
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